Ausschreibung - Allgemeines
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Startunterlagen: |
Ausgabe der Startunterlagen am Sonntag den 26.08.2012 |
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Startnummern: |
Es werden 2 Startnummern ausgegeben. Die Startnummern sind gut sichtbar auf der Brust und rechts unten auf dem Rücken zu tragen. Ein beigefügter Startnummern - Aufkleber muss gut erkennbar am Rad angebracht sein (z. B. an der Sattelstütze). |
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Radfahren: |
Das Tragen eines unbeschädigten Radhelmes mit Prüfzeichen gemäß DTU Sportordnung ist Pflicht! |
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Staffelstart: |
Generell besteht eine Staffel aus zwei Startern. Als "Staffelholz" gilt der Zeitnahmechip. Er wird nach dem Wechsel an das nächste Staffelmitglied übergeben. Die Staffeln wechseln am Radplatz. Der Radfahrer darf beim Wechsel bereits fertig ausgerüstet (Helm etc.) sein, das Rad darf erst nach dem Anlegen des Zeitnahmechips aus dem Ständer genommen werden. Eine Behinderung anderer Teilnehmer führt zur Disqualifikation. |
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Wechselzone: |
Die Wechselzone wird über den Zeitraum der Veranstaltung vom Veranstalter bewacht. Zugang haben nur Teilnehmer mit Startnummer und dem mit der Startnummer markierten Rad. Die Fahrräder werden bis 60 Minuten nach Ende des Rennens bewacht. Das Auschecken des Fahrrades erfolgt nur gegen Vorlage der Startnummer. |
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Wettkampfleitung: |
Die Anweisungen der Wettkampfleitung und Streckenposten sind zu befolgen. |
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Verpflegung: |
Auf der Laufstrecke und im Zielbereich werden Getränke gereicht. Nach dem Wettkampf wird im Zielbereich zusätzlich Obst gereicht. |
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Duschen und |
Stehen in der Mehrzweckhalle Breinig, Stefanstr., ca. 400 m von Start und Ziel entfernt zur Verfügung. Toiletten im Start und Zielbereich. |
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Sanitätsdienst: |
Die sanitätsdienstliche Versorgung wird durch einen Rettungsdienst sichergestellt. |
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Wettkampfordnung, Haftung |
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| Wettkampfordnung: |
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Antidopingcode, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an. |
| Haftung: |
Der Veranstalter sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. |
| Haftungsfreistellung und Haftungsbegrenzung: |
Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eingenommene Startgelder werden nicht zurückerstattet. |
| Haftungsausschluss: | Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die gesundheitlichen Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Schadensfällen aller Art. |
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